Juleica Runderlass 2026

Ab dem 01. Januar 2026 treten in Niedersachsen neue Voraussetzungen für die Ausstellung des amtlichen Ausweises für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) in Kraft. Diese Änderungen betreffen alle, die in der Jugendarbeit aktiv sind oder künftig eine Juleica beantragen möchten.
Damit ihr frühzeitig Bescheid wisst und euch gut auf die Neuerungen vorbereiten könnt, haben wir die wichtigsten Änderungen kompakt und verständlich für euch zusammengefasst. Unser Ziel ist es, den Übergang möglichst transparent und reibungslos zu gestalten.
Bitte informiert auch alle Kolleginnen und Kollegen, Teamende und Engagierten in euren Strukturen, die davon betroffen sein könnten. Je besser die Informationen geteilt werden, desto leichter gelingt die Umstellung für alle Beteiligten.
Die Infos im Detail finde ihr hier: